Werkhof/Strassenwesen

Werkhof

Der Werkhof der Gemeinde befindet sich an der Via Paliu beim Gemeindezentrum. Die Gemeinde Falera beschäftigt zur Zeit 3 Gemeindearbeiter. Die Hauptaufgaben der Gemeindearbeiter umfassen insbesondere folgende Bereiche:

Strassenunterhalt, Schneeräumung, Unterhalt und Betrieb Wasserversorgung und Kanalisation, Abfallbewirtschaftung, Unterhalt der touristischen Bauten und Anlagen.


Gemeindarbeiter

Roland Casutt
Manfred Darms
Isidor Vincenz

Kontaktadresse

Gemeindeverwaltung Falera
Via Principala 45c
7153 Falera

  Tel.
Fax
E-Mail

+41 81 921 35 15
+41 81 921 41 31
info@falera.net

 

Strassenwesen

  • Strassennetz im Siedlungsgebiet: ca. 28`700 m2 oder ca. 7.5 km
  • Meliorationsstrassen ca. 24.1 km
  • Strassenlampen 89
  • Wanderwegnetz Sommer 51 km
  • Wanderwegnetz Winter 22 km


Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an oben aufgefürte Kontaktadresse.

Fahrverbot/Fahrbewilligungen

Für das ganze Dorf besteht ein allgemeines Fahrverbot. Zusätzlich zum Fahrverbot ist es untersagt, auf öffentlichen Parkplätzen zu parkieren. Diese Verbote sind am Dorfeingang signalisiert.

    

Reglement für die Benützung der Gemeindestrassen und -Wege

Verkehrsvorschriften in der Gemeinde Falera

Nur mit einer entsprechenden Fahrbewilligung darf ins Dorf reingefahren und auf dem Privatparkplatz parkiert werden. Für Fahrzeuge ohne Fahrbewilligung steht am Dorfeingang ein Parkplatz zur Verfügung.








Tarife Parkplatz











  • Fahrbewilligungen
    Zum Bezug einer Bewilligung sind Einwohner, Ferienhaus- oder Ferienwohnungsbesitzer berechtigt. Ferienwohnungsbesitzer, welche Ihre Wohnung vermieten, sind verpflichtet, für Ihre Mieter eine entsprechende Bewilligung einzuholen.
  • Werkverkehr
    Firmen, die im Dorf Arbeiten zu verrichten haben, müssen ihre Fahrzeuge mit einem Werkverkehrskleber versehen.

A C H T U N G !

Alle Fahrbewilligungen müssen immer, auch beim Parkieren (inkl. Privatparkplätze), gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeuges angebracht werden.

  • Gebühren Fahrbewilligungen
    • unbefristete Fahrbewilligung Fr. 30.--
    • Ersatz einer unbefristeten Fahrbewilligung Fr. 5.--
      (nur bei Vorzeigen der alten Fahrbewilligung)
    • Bewilligung für Wohnungsmieter/Gäste Fr. 1.--
      (höchstens 1 Monat ab Ausstellungsdatum gültig)
    • Werkverkehr Fr. 5.--

Die Fahrbewilligungen können unter der oben aufgeführten Kontaktadresse bestellt werden.