Werkhof/Strassenwesen
Werkhof
Der Werkhof der Gemeinde befindet sich an der Via Paliu beim Gemeindezentrum. Die Gemeinde Falera beschäftigt zur Zeit 3 Gemeindearbeiter. Die Hauptaufgaben der Gemeindearbeiter umfassen insbesondere folgende Bereiche:
Strassenunterhalt, Schneeräumung, Unterhalt und Betrieb Wasserversorgung und Kanalisation, Abfallbewirtschaftung, Unterhalt der touristischen Bauten und Anlagen.
Gemeindarbeiter
Roland Casutt
Manfred Darms
Isidor Vincenz
Kontaktadresse
| Gemeindeverwaltung Falera Via Principala 45c 7153 Falera |
Tel. Fax |
+41 81 921 35 15 +41 81 921 41 31 info@falera.net |
Strassenwesen
- Strassennetz im Siedlungsgebiet: ca. 28`700 m2 oder ca. 7.5 km
- Meliorationsstrassen ca. 24.1 km
- Strassenlampen 89
- Wanderwegnetz Sommer 51 km
- Wanderwegnetz Winter 22 km
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an oben aufgefürte Kontaktadresse.
Fahrverbot/Fahrbewilligungen
Für das ganze Dorf besteht ein allgemeines Fahrverbot. Zusätzlich zum Fahrverbot ist es untersagt, auf öffentlichen Parkplätzen zu parkieren. Diese Verbote sind am Dorfeingang signalisiert.
Reglement für die Benützung der Gemeindestrassen und -Wege
Verkehrsvorschriften in der Gemeinde Falera
Nur mit einer entsprechenden Fahrbewilligung darf ins Dorf reingefahren und auf dem Privatparkplatz parkiert werden. Für Fahrzeuge ohne Fahrbewilligung steht am Dorfeingang ein Parkplatz zur Verfügung.
Tarife Parkplatz
- Fahrbewilligungen
Zum Bezug einer Bewilligung sind Einwohner, Ferienhaus- oder Ferienwohnungsbesitzer berechtigt. Ferienwohnungsbesitzer, welche Ihre Wohnung vermieten, sind verpflichtet, für Ihre Mieter eine entsprechende Bewilligung einzuholen. - Werkverkehr
Firmen, die im Dorf Arbeiten zu verrichten haben, müssen ihre Fahrzeuge mit einem Werkverkehrskleber versehen.
A C H T U N G !
Alle Fahrbewilligungen müssen immer, auch beim Parkieren (inkl. Privatparkplätze), gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeuges angebracht werden.
- Gebühren Fahrbewilligungen
- unbefristete Fahrbewilligung Fr. 30.--
- Ersatz einer unbefristeten Fahrbewilligung Fr. 5.--
(nur bei Vorzeigen der alten Fahrbewilligung) - Bewilligung für Wohnungsmieter/Gäste Fr. 1.--
(höchstens 1 Monat ab Ausstellungsdatum gültig) - Werkverkehr Fr. 5.--
Die Fahrbewilligungen können unter der oben aufgeführten Kontaktadresse bestellt werden.